Bekanntmachung vom 12.05.2020 Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW wurde am 08.05.2020 unter der Vorlagen-Nr. 0271/2020/7 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 23/18 „Im Mühlenbruch“ aufzustellen und öffentlich auszulegen. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde herbeigeführt, da als Maßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus die Fachausschüssen nicht tagten.