Bekanntmachung 94/2020
Diese Ansicht enthält Informationen zum Vorgang: Bekanntmachung 94/2020
Bekanntmachung: |
94/2020 |
Betreff: |
Bekanntmachung vom 12.05.2020 Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW wurde am 08.05.2020 unter der Vorlagen-Nr. 0271/2020/7 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 23/18 „Im Mühlenbruch“ aufzustellen und öffentlich auszulegen. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde herbeigeführt, da als Maßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus die Fachausschüssen nicht tagten. |
zuständig: |
Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation |
Dokument: |
Bekanntmachung 94/2020 (exportiert: 15.05.2020) (657 KB) |