Bekanntmachung 94/2020

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Bekanntmachung: 94/2020
Betreff: Bekanntmachung vom 12.05.2020 Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW wurde am 08.05.2020 unter der Vorlagen-Nr. 0271/2020/7 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 23/18 „Im Mühlenbruch“ aufzustellen und öffentlich auszulegen. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde herbeigeführt, da als Maßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus die Fachausschüssen nicht tagten.
zuständig: Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
Dokument:
Verffentlichung
TerminGremium
Fr, 15.05.2020 Amtsblatt